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Jugendgerichtshilfe

Der betreffende junge Mensch erhält in einer Gerichtsverhandlung auf Vorschlag der Jugendgerichtshilfe oder der Staatsanwaltschaft oder im Rahmen eines Diversionsverfahrens (§45 JGG) als Reaktion auf seine Straftat die Weisung gem. § 10 Nr.6 JGG, einen T-TRIS Kurs im UZ zu absolvieren. Es folgt ein Gespräch mit der zuständigen Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe und dem betreffenden Jugendlichen. In diesem Gespräch füllt die Mitarbeiterin den Zuweisungsbogen für das Jugendprojekt UZ aus und legt somit die Rahmenbedingungen für den Kursverlauf fest. Die zuständige Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe sendet den ausgefüllten Bogen an das UZ und fordert den betreffenden Jugendlichen auf, sich zu einem Erstgespräch im UZ zu melden.

Erfährt der T-TRIS Kurs einen Abbruch, so kann nach Klärung der Sachlage der Kurs im UZ fortgesetzt werden. Dazu füllt die zuständige Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe den Fortsetzungsbogen aus und sendet ihn ans UZ. Mit Erhalt des Bogens kann der Kurs fortgesetzt werden. 

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