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Eltern und sonstige Auftraggeber

Da wir selbst Eltern sind, kennen wir Situationen, in denen wir das Gefühl haben, keinen Schritt mehr weiterzukommen. Besonders wenn Kinder auffällige oder straffällige Verhaltensweisen zeigen, überkommt uns ein Gefühl der Hilflosigkeit und der verständliche Wunsch „hart durchzugreifen“ oder „Grenzen zu setzen“ – was leider nicht zu langfristig tragenden Familienbeziehungen führt.
Wir möchten Sie durch unsere Arbeit nicht in ihrem Versagen bestätigen, sondern mit Ihnen gemeinsam nach neuen und anderen Wegen in der Erziehung suchen.

Sollten sie schwierige Episoden mit ihrem eigenen Kind erleben, sind wir neben unserer Arbeit mit ihrem Kind gern dazu bereit, mit Ihnen über neue Lösungsideen nachzudenken – was auch bedeuten kann, dass wir sie über kompetente Partner, z.B. Erziehungs- und Familienberatungsstellen informieren.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, ihren Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung geltend zu machen, worüber sie sich zum Beispiel bei einer MitarbeiterIn des Allgemeinen Sozialen Dienstes der Abteilung Kinder-, Jugend und Familienhilfe des  Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge informieren können.

Selbstverständlich  können auch andere am Wohl junger Menschen Interessierte (Freunde, LehrerInnen, AusbilderInnen, etc.) auf unser Gesprächsangebot zurückgreifen.

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