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Projektziele

Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen

Das Hauptziel unserer Arbeit sehen wir in der Begleitung von Kindern, jungen Menschen und deren Netzwerken in für sie besonderen Problem- oder Lebenslagen (Kinder, Jugendliche und Familien mit besonderen Bedürfnissen).

Wir möchten Rahmenbedingungen bereitstellen, dass Menschen auf ihren jeweiligen Einzelfall passende systemische Lösungen finden, entwickeln und erproben können, die in ihrem Lebensalltag anwendbar sind. Das Denken in Systemzusammenhängen und die lösungsfokussierte Gesprächsführung – als zwei Beispiele - halten wir für solche Rahmenbedingungen.

Unsere Arbeit ist durch Kooperation, Offenheit und Vertrauen gekennzeichnet und vermittelt Kompetenzen zur eigenen Lösung von Problemen. Wir möchten Menschen befähigen, sich nicht routinemäßig auf professionelle Experten zu verlassen, sondern zu erkennen, dass sie den Schlüssel zu Lösungen in ihren eigenen Händen halten.Durch unsere Arbeit möchten wir auch dazu anregen, gesellschaftlich darüber nachzudenken, wie wir mit Kindern, Jugendlichen oder prinzipiell als Menschen miteinander umgehen.

 

Zielgruppen

Junge Menschen im Alter von 14 - 21 Jahren (nach Definition des JGG Jugendliche und junge Heranwachsende) können unser Projekt auf Weisung oder Auflage der Staatsanwaltschaft oder des Jugendrichters besuchen. Außerdem ist der Besuch des "UZ" im Vorfeld einer Verhandlung nach Empfehlung durch die Jugendgerichtshilfe oder die Staatsanwaltschaft oder im Rahmen eines Diversionsverfahrens (§ 45 JGG) möglich.

Ab 2008 besteht durch die neue Angebotsform T-TRIS die Möglichkeit, unsere Angebote durch andere Auftraggeber (z.B. den Allgemeinen Sozialen Dienst des Amtes für Jugend und Soziales) und Interessenten zu nutzen. Unser Angebot richtet sich im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen (Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. / 41 SGB VIII) an alle Kinder, Jugendliche, junge Heranwachsende sowie deren Familien und Netzwerke, die vorübergehend Hilfen in Anspruch nehmen wollen.

Erscheinen uns die eigenen fachlichen Kompetenzen für eine professionelle Arbeit mit jungen Menschen, die erhebliche psychisch auffällige, abhängige oder süchtige Verhaltensweisen zeigen, als nicht ausreichend, können auf Basis des § 5 SGB VIII andere Fachleute herangezogen werden, an die wir ggf. vermitteln.

Die dargelegten Ausschlusskriterien bedürfen immer einer individuellen Überprüfung im Einzelfall.

 

Arbeiten in und mit interkulturellen Kontexten

Der im Juli 2007 von der Bundeskanzlerin veröffentlichte Nationale Integrationsplan beschreibt die Integration von Zuwanderern als Querschnittsaufgabe in allen Ebenen der Gesellschaft. Hier kann systemisch-lösungsorientierte Methodik besonders hilfreich sein, weil sie sich in komplexen Zusammenhängen als wirkungsvoll zeigt.

Unser Projekt ist in der Lage, interkulturelle Aspekte ressortübergreifend vor dem Hintergrund dieser Methodik zu bearbeiten, sofern der konkrete Auftrag dazu entsteht.